EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES

Personenzertifizierungen gemäß ISO 17024

Zertifizierungen gemäß ISO 17024 durch das EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL

Zertifizierung – eine Begriffsbestimmung

Als Zertifizierung bezeichnet man ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen von „certus“ und bedeutet bestimmt, gewiss, sicher.
Die Zertifizierung wird auch als Konformitätsbewertung bezeichnet. Mit einem Verfahren oder Standard konform sein bedeutet einfach ausgedrückt, dass sich an die definierten Regeln und Standards gehalten wird.

Zertifizierungen werden meistens zeitlich befristet von unabhängigen Zertifizierungsstellen wie dem EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL – certcouncil.eu ausgesprochen und für die Dauer der Laufzeit überwacht.

Die Bereiche, in denen Anforderungen gestellt werden, die zertifiziert werden können, umfassen im Allgemeinen:

  • Produkte und Dienstleistungen
  • Personen
  • Systeme
  • Unternehmen

Die bezüglich der ISO 17024 zu erwerbenden Zertifizierungen sind Personenzertifizierungen. Dabei geht es darum, einer natürlichen Person nach einer angemessenen und in einer Prüfungsordnung definierten Prüfung zu bestätigen, dass diese den ebenfalls definierten Standards und Qualitätskriterien im zertifizierten Bereich genügt.

Es geht also um den Nachweis von Ausbildungsstandards oder besonders ausgearbeiteten Fachnormen bei Personenzertifizierungen. Die Norm für Zertifizierungsstellen, die Personen zertifizieren, ist in der ISO 17024 („Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren“) geregelt.

Häufig liest man auch den Begriff DIN EN ISO/IEC 17024. Das ist nicht falsch, es ist aber auch nicht „richtiger“. Die internationale Ausgangsnorm, auf die sich auch die EU-Norm (EN) sowie die DIN beziehen, ist die ISO 17024. Weit verbreitet ist auch der Irrtum, Zertifizierungsstelle müssten in dem jeweiligen Land, in dem Sie Zertifizierungen aussprechen oder in einem anderen EU-Land akkreditiert sein. Dafür gibt es aber gar keine Rechtgrundlage. Es ist daher völlig belanglos, ob eine Zertifizierungsstelle akkreditiert ist oder nicht. Maßgeblich ist einzig, dass sie bei ihrer Zertifizierung die Maßstäbe der ISO 17024 einhält. Dies hat das OLG Köln bereits vor Jahren klargestellt.

Aktuell können sich Interessenten beim EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL in den nebenstehend aufgeführten Fachbereichen zertifizieren lassen. Für viele dieser Bereiche bietet die EU-AKADEMIE die notwendigen Vorbereitungskurse und vorbereitenden Lehrgänge an.

Bausachverständige WERT

  • A-001 Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken & Standardimmobilien
  • A-002 Sachverständiger für die Bewertung von Sonder- & Spezialimmobilien
  • A-003 Sachverständiger für Mieten & Pachten
  • A-004 Sachverständiger für Beleihungswertgutachten

Bausachverständige SCHÄDEN

  • B-001 Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • B-002 Sachverständiger für Beton-/Stahlbetonbau
  • B-003 Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk
  • B-004 Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk
  • B-005 Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
  • B-006 Sachverständiger für das Maler- & Lackiererhandwerk
  • B-007 Sachverständiger für das Maurerhandwerk
  • B-008 Sachverständiger für das Zimmererhandwerk
  • B-009 Sachverständiger für den Brandschutz
  • B-010 Sachverständiger für elektrische Anlagen
  • B-011 Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden
  • B-012 Sachverständiger für Heizung & Sanitär
  • B-013 Sachverständiger für Schall- & Wärmeschutz
  • B-014 Sachverständiger für das Maler- & Lackiererhandwerk, Fassadendämmungen & Trockenbau
  • B-015 Sachverständiger für das Glaserhandwerk

Technische Sachverständige

  • C-021 Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen - classic
  • C-022 Sachverständiger für Windkraftanlagen & Rotorblätter
  • C-023 Sachverständiger für Solarenergieanlagen & Solartechnik
  • C-024 Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen - E-Mobile (PKW & Omnibus)

Dienstleister

  • D-001 Immobilienmakler
  • D-002 Versicherungsmakler
  • D-003 Autovermieter
  • D-004 Facilitiy Manager
  • D-006 Fachassistenten für Hardware, Software & Webadministration
EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL

Dokumentation und Gültigkeit
Ihrer Zertifizierung gemäß ISO 17024

Nach Bestehen Ihrer Zertifizierungsprüfung erhalten Sie das begehrte Zertifikat, welches den Zertifizierungsbereich sowie die Gültigkeitsdauer (Laufzeit) Ihrer Zertifizierung ausweist.

Zertifikat EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL

Ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann bzw. sollte eine Rezertifizierung beantragt werden. Näheres dazu regelt die jeweils gültige Prüfungsordnung von certcouncil.eu.

Weitere Informationen finden Sie natürlich auf der Homepage der Zertifizierungsstelle:

www.certcouncil.eu