EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherer fördern Weiterbildungen im Rahmen von REHA-Maßnahmen.

Berufliche Rehabilitation

Jährlich erfahren etwa eine Million Menschen, dass ihr Körper nicht mehr den Belastungen am Arbeitsplatz gewachsen ist oder dass die gesundheitlichen Probleme eine berufliche Neuorientierung erforderlich machen. Dank des Instrumentes der Beruflichen Rehabilitation ist häufig ein erfolgreicher Neustart möglich. Das Ziel jeder Rehabilitation lautet: Versicherte mit akuten oder chronischen Erkrankungen sollen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können.

Soweit eine Rückkehr nicht möglich ist, weil z.B. speziell die beruflichen Erfordernisse mit Blick auf die körperliche Leistungsfähigkeit nicht mehr erfüllt werden können, kann eine Umschulung, ggf. aber auch eine Weiterbildung eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich machen. Im Rahmen von Weiterbildungen können die im Erwerbsleben gesammelten Erfahrungen eingebracht und sinnvoll weiter genutzt werden, vielleicht aber in einer anderen, rein physisch weniger belastenden Tätigkeit.

Ein gutes Beispiel wäre z.B. ein Dachdeckermeister oder auch ein langjähriger Geselle, der die schwere Arbeit auf der Baustelle bei Wind und Wetter nicht mehr leisten kann. Hier könnte eine Aus- & Weiterbildung zum Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk genau die Lösung sein.

Die erworbene und vorhandene Sach- und Fachkompetenz wird ergänzt und erweitert durch die Fähigkeit Gutachten zu erstatten.
Ein solcher Lehrgang dauert rund 6 Monate. Doch dann steht der erfolgreichen Rückkehr in das Erwerbsleben in der Regel nichts mehr im Weg.

Die Kosten für die Umschulungsmaßnahme trägt die Rentenversicherung, falls die notwendigen sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

LTA - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder Wiederherstellen und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

Bestimmte Voraussetzungen müssen vorliegen

Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen. Die Erfüllung der „Wartezeit von 15 Jahren“ ist die am Häufigsten erfüllte Voraussetzung.

Sie liegt vor, wenn Versicherte
die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder
eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.
Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Sie hängen von der Art der Rehabilitationsleistung ab.

Bei Ihnen darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen. Sind Sie beispielsweise Beamter, haben Sie keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen durch die Rentenversicherung.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger.

Informieren kostet nichts

Bei einem Antrag auf berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sind die Voraussetzung in der Regel erfüllt, wenn

  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
  • wenn eine medizinische Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen für eine Leistung zur Rehabilitation, bieten die

Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung

oder die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Bei Ihrem Gespräch sagen Sie bitte, dass Sie diese Informationen bei der EU-AKADEMIE ARBEIT & SOZIALES gefunden haben und dass die AKADEMIE zertifizierter Träger für Weiterbildungsmaßnahmen gemäß AZAV ist.

Wenn Sie einen für Sie passenden Aus- & Weiterbildungslehrgang gefunden haben und die DRV Ihrem Antrag auf eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme entspricht, nehmen wir gerne Kontakt mit Ihrem Berater auf und geben ihm alle notwendigen Informationen zu unseren ebenfalls AZAV-zertifizierten Maßnahmen.